X

Änderungsentwurf zum Landesentwicklungsplan

Niederrhein. Die Landesregierung will mehr Freiräume für Investitionen in Nordrhein-Westfalen schaffen. Deshalb soll der gerade einmal ein Jahr alte Landesentwicklungsplan (LEP) geändert werden. Dabei geht es auch um Regelungen, die die Wirtschaft in der Vergangenheit kritisiert hatte. So wird beispielsweise die Fünf-Hektar-Zielmarke für neue Flächeninanspruchnahmen gestrichen. Maßvolle Siedlungsflächenentwicklungen werden auch in kleineren Ortsteilen mit weniger als 2.000 Einwohnern ermöglicht. Bis zum 15. Juli 2018 gibt die Landesregierung Kreisen, Städten, Gemeinden und anderen Institutionen, Privatpersonen und Unternehmen im Rahmen eines Beteiligungsverfahrens die Möglichkeit, Stellung zur geplanten LEP-Änderung zu nehmen. Derzeit prüft die Industrie- und Handelskammer (IHK) Mittlerer Niederrhein die wirtschaftsrelevanten Aussagen in dem Entwurf und wird gemeinsam mit IHK NRW und den Handwerkskammern dazu Stellung nehmen.

Die IHK rät aber auch Unternehmen aus Mönchengladbach, Krefeld, dem Kreis Viersen und dem Rhein-Kreis Neuss, sich mit dem Thema zu befassen. „So abstrakt das Planwerk auch erscheinen mag, könnte es für die Zukunft flächenintensiver Unternehmen sowie für Unternehmen aus dem Energiebereich von Bedeutung sein“, sagt IHK-Referentin Silke Hauser. Firmen können direkt beim Wirtschaftsministerium eine Stellungnahme abgeben. „Mitgliedsunternehmen können sich aber auch mit uns in Verbindung setzen“, so Hauser. „Anregungen, die wir bis zum 20. Juni erhalten, können wir bei unserer gesamtwirtschaftlichen Stellungnahme berücksichtigen.“

Der Änderungsentwurf kann unter www.wirtschaft.nrw/landesplanung eingesehen werden. Fragen zum LEP beantwortet bei der IHK Silke Hauser (E-Mail: hauser@krefeld.ihk.de, Tel. 02151 635-344).

Quelle: IHK Mittlerer Niederrhein

 

Zurück