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Regierungspräsidentin begrüßt Entschuldungspolitik des Kreises

Rhein-Kreis Neuss. Regierungspräsidentin Birgitta Radermacher hat den Doppelhaushalt des Rhein-Kreis Neuss für die Jahre 2019 und 2020 genehmigt. Dabei begrüßt sie, dass der Kreis seine bestehende Entschuldungspolitik konsequent fortsetzt. „Eine nachhaltige Haushaltspolitik ist mir ein wichtiges Anliegen. Wir dürfen heute nicht auf Kosten künftiger Generationen wirtschaften“, freut sich Landrat Hans-Jürgen Petrauschke über die Bestätigung durch die Aufsichtsbehörde.

Die Regierungspräsidentin unterstreicht dabei auch, dass die mittelfristige Finanzplanung des Kreises mit strukturell ausgeglichenen Haushalten letztlich auch den kreisangehörigen Städten und Gemeinden zu Gute kommt.

„Wir werden unsere solide Finanzpolitik fortsetzen und dabei weiter auf einen Dreiklang aus Investitionen in Zukunftsthemen, Schuldenabbau und Fortsetzung der Sparanstrengungen bauen“, so Petrauschke. Radermacher zeigt sich in ihrer Genehmigung zuversichtlich, dass es dem Kreis auch künftig gelingen wird, durch eine sorgsame und umsichtige Haushaltsbewirtschaftung den Haushaltsausgleich zu sichern und gleichzeitig Belastungen für den Kreishaushalt und die Interessen der kreisangehörigen Kommunen im Blick zu haben.

Der Doppelhaushalt wurde im März mit einem Gesamtvolumen von 501,9 Millionen Euro in 2019 und 533,7 Millionen Euro in 2020 durch den Kreistag beschlossen. Der Hebesatz der Kreisumlage sinkt in 2019 auf 35,1 Prozent und damit den niedrigsten Stand seit 2002. 2020 steigt sie vor allem aufgrund der steigenden Landschaftsumlage, die der Kreis an den LVR abführt, auf 36,5 Prozentpunkte an, bleibt aber immer noch um 1 Prozentpunkt unter dem Satz von 2018. Die Kommunen müssen 2019 für die Kreisumlage 245,1 Millionen Euro und 264,8 Millionen Euro in 2020 aufwenden. Dies sind 54,9 Millionen Euro in 2019 und 35,2 Millionen Euro in 2020 weniger als noch 2018.

Quelle: Rhein-Kreis Neuss

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