Die EU-Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten der EU, Lärmkarten und Lärmaktionspläne für Hauptstrecken des Straßen- und Schienenverkehrs, für Großflughäfen und Ballungsräume zu erstellen. Auf der Grundlage der vom Land NRW erstellten Lärmkarten wurde für das Gebiet der Stadt Wesel der Entwurf eines Lärmaktionsplanes, Stufe 4, für die Hauptstrecken des Straßenverkehrs erarbeitet.