X

Mehr als 1.500 E-Fahrzeuge zugelassen

Rhein-Kreis Neuss. Insgesamt 350 093 Fahrzeuge waren am Jahresende 2019 im Rhein-Kreis Neuss zugelassen, über 5 000 mehr als 2018. Deutlich gestiegen ist die Zahl der Elektrofahrzeuge: 1 511 Fahrzeuge mit einem E-Kennzeichen waren Ende 2019 im Kreis unterwegs, 649 mehr als noch 2018.

Beim Blick auf die Bilanz stellt Amtsleiterin Ulrike Holz erfreut fest, dass im vergangenen Jahr mehr als 24 000 Kunden mit einem Online-Termin ins Straßenverkehrsamt kamen. „Das sind über 7 000 mehr als noch im Jahr zuvor“, erläutert sie. „Insgesamt haben wir knapp 136 000 Wartenummern ausgegeben und würden uns wünschen, dass noch mehr Kunden unsere Online-Angebote nutzen.“ Wer vor dem Besuch der Zulassungs- oder Fahrerlaubnisbehörde einen Termin im Internet reserviert, wird ohne längere Wartezeit bedient.

Alle Internetangebote hat das Straßenverkehrsamt in seiner App „Mein StVA“ zusammengefasst. Unter dem Link wtn.rhein-kreis-neuss.de können Kunden sich sowohl am PC zuhause als auch mit dem Smartphone unterwegs über die Wartezeiten informieren. Darüber hinaus profitieren sie vom Unterlagenprüfer. Mit Hilfe dieses Angebots erfahren sie, welche Unterlagen sie für welche Dienstleistung mitbringen müssen. Auf Wunsch erhalten sie die erforderlichen Formulare auch per E-Mail. Mit Hilfe einer Alarmfunktion können Kunden sich benachrichtigen lassen, wenn ihre Wartenummer in Kürze aufgerufen wird.

Mit diesem umfangreichen digitalen Service wollen Ulrike Holz und Barbara Edelhagen, Leiterin der Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde, die Abläufe in ihrem Amt vereinfachen. „Wir gehören zu den publikumsintensivsten Ämtern in der Kreisverwaltung, und von den Online-Angeboten profitieren sowohl die Bürger als auch die Mitarbeiter des Servicebereiches", betonen sie. Das Straßenverkehrsamt ist mit Dienststellen in Neuss, Grevenbroich, Dormagen und Meerbusch vertreten.

Neu ist, dass Fahrzeugbesitzer durch das bundesweite i-Kfz-Verfahren seit 1. Oktober 2019 ihr Fahrzeug online anmelden, zulassen und abmelden können. Möglich ist dies allerdings nur für Fahrzeuge, die zum ersten Mal nach dem 1. Januar 2015 zugelassen worden sind. Außerdem muss sich der Kfz-Halter dafür zunächst im Onlineportal der Behörde mit Personalausweis mit PIN und Kartenlesegerät oder via Smartphone und Ausweis-App identifizieren. Per Post erhält er dann nach mehreren Tagen Zulassungsbescheid, Zulassungsbescheinigung Teil I und II sowie die Plaketten für die Kennzeichen.

„Bisher ist die Nachfrage allerdings sehr überschaubar“, berichtet Ulrike Holz. „Von insgesamt 36 901 Abmeldungen liefen nur neun über das i-Kfz-Verfahren.“ Beliebtes Online-Angebot war dagegen auch im vergangenen Jahr wieder die Wunschkennzeichen-Vergabe: Mehr als 53 600 Kunden nutzten diesen Service.

Im letzten Jahr hat die Fahrerlaubnisbehörde allein knapp 23 000 Führerscheine ausgehändigt, rund 5 000 mehr als 2018. Hierbei erhielten rund 2 300 junge Fahrer die Fahrerlaubnis für das begleitete Fahren. Das Straßenverkehrsamt ist nicht nur Anlaufstelle für Fahranfänger. Hier werden auch alle Anträge auf Umtausch der alten grauen oder rosa Führerscheine gegen EU-Führerscheine bearbeitet. Barbara Edelhagen weist darauf hin, dass vermutlich aufgrund der in den Medien publizierten Umtauschpflicht bis Januar 2033 bereits im letzten Jahr rund 1 100 Fahrerlaubnisse mehr als im Vorjahr umgetauscht wurden.

Quelle: Rhein-Kreis Neuss

Zurück